Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH
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1. Geltung der AGB
Sämtliche Vertragsabschlüsse
und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen
ausschließlich unter nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen.
Abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns
nur, soweit sie schriftlich von uns anerkannt werden.
Dasselbe gilt für Vereinbarungen, insbesondere mündliche
Nebenabreden und Zusicherungen, die ebenfalls erst durch
unsere schriftliche Bestätigung verbindlich werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf
einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der
vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß.
Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende
eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist
ab Zugang des Angebotes daran gebunden. An ausdrücklich
als verbindlich gekennzeichnete Angebote halten wir uns
14 Tage gebunden. Irrtum ist grundsätzlich vorbehalten.
Die zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Angaben
in Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherungen,
soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als
solche bezeichnet sind.
Die Annahme von Kundenbestellungen erfolgt entweder durch
Auftragsbestätigung oder durch Lieferung. Maßgeblich
für den vertraglichen Lieferungs- und Leistungsumfang
ist ausschließlich der Inhalt der Auftragsbestätigung,
bei Fehlen einer solchen, des Lieferscheins und der Rechnung.
Sämtliche Produkte der TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH dürfen nur für zivile Anwendungen
eingesetzt und verkauft werden. Eine militärische
Nutzung ist ausgeschlossen.
3. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt 8.) oder anderen
wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden
oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt
vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch
nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall
des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden
die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 %
des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug
des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten
und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt
zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine
Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung
des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet,
nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den
tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§
5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom
Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei
Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt
mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw.
bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb
dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß
dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die
Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde
für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat
er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung
von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für
die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen,
mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß
innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen
wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
4. Zusicherung, wesentliche Eigenschaften
GEO-QI-NET
Sämtliche in der Werbung, insbesondere
auch Websites, in Katalogen, Anzeigen jeder Art, Dokumentationen
oder jeglichen anderen Werbungen und in sonstigen Schriftstücken
enthaltenen Angaben über die Produkte der TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH stellen lediglich Beschreibungen
dar und enthalten keinerlei Garantien oder Zusicherungen.
Eine Zusicherung bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen
Vereinbarung. Dies gilt insbesondere, jedoch nicht beschränkt
darauf, auch für Preise, Preisangaben oder Angaben
zu Ergänzungen oder Erweiterungen.
Produkte der TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH
sind keine Heilmittel im Sinne des Heilmittelgesetzes
und keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes.
Die TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH erlaubt
keine Verwendung ihrer Produkte zur medizinischen Therapie.
5. Preise
Alle von uns genannten Preise sind, so
ferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive
Umsatzsteuer zu verstehen. Die Umsatzsteuer gelangt zusätzlich
zur Verrechnung. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund
kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder
auf Grund innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten
sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen
oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene
für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt,
die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.
6. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind
unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der
Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen
einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung. Im Falle
des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch
allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft.
Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des
Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach
unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe
zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall
des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe
der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
7. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet
sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger
entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er
sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen
des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die
sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze
der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen
ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst
betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter
Mahnung einen Betrag von € 10,90 sowie für die
Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen
pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen
8. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine
Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung.
Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte
Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden
für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich
aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag,
mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder
üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten
Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden
nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher
Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür
wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages
pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder
auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder
nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
anderweitig zu verwerten.
9. Lieferfrist
Angaben über Lieferzeit sind annähernd
und unverbindlich. Lieferfristen und -termine sind eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unseren
Betrieb verlassen hat. Unsere Lieferpflicht ruht, solange
der Kunde mit einer fälligen Zahlung, auch aus anderen
Verpflichtungen uns gegenüber, in Verzug ist. Unsere
Lieferpflicht ruht weiteres, solange wir an der Lieferung
aus nicht ausschließlich von uns zu vertretenden
Umständen gehindert sind. Derartige Umstände
teilen wir dem Kunden unverzüglich mit. Ein Lieferverzug
liegt erst vor, wenn schriftlich eine angemessene Nachfrist
gesetzt wurde.
Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist, trotz
bestehender Lieferfrist, ist der Kunde zum Rücktritt
berechtigt. Ansprüche des Kunden gegen uns wegen
Verzugsschäden oder -folgen sind gänzlich ausgeschlossen.
10. Geringfügige Leistungsänderung
Geringfügige oder sonstige für
unsere Kunden zumutbaren Änderungen unserer Leistungs-
bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.
Dies gilt insbesondere für produktionsbedingte Abweichungen
bei GEO-QI-NET (zB bei Maßen, Farben, Struktur etc.)
11. Retoursendungen
Der Kunde ist nur mit unserem schriftlichen
Einverständnis und zu den von uns im Einzelfall festgelegten
Bedingungen zur Rücksendung gelieferter Waren berechtigt.
In jedem Fall hat die Rücksendung für uns frei
Haus und ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden
zu erfolgen.
12. Rücktrittsrecht
Die Kreditwürdigkeit des Kunden
ist notwendige Voraussetzung für jede Lieferung,
sofern auf offene Rechung geliefert wird.
Sollten uns nach Vertragsabschluß negative Auskünfte
über die Vermögenslage des Kunden bekannt werden,
sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, entweder sofortige
Zahlung oder bankmäßige Besicherung des Gesamtentgelts
zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle Kaufgegenstände bleiben unser
Eigentum bis zur vollständigen Abdeckung sämtlicher
Verbindlichkeiten des Kunden uns gegenüber, gleich
aus welchem Grund diese entstanden sein mögen. Zahlt
der Kunde mit Scheck oder Wechsel, gilt die Verbindlichkeit
erst dann als abgedeckt, wenn diese Papiere eingelöst
sind. Die nicht vollständig bezahlten Waren dürfen
weder weiterveräußert noch verpfändet
oder zur Sicherungsübereignung herangezogen werden.
Bei eventuellen Pfändungen müssen wir unverzüglich
davon in Kenntnis gesetzt werden. Werden Waren entgegen
dem Verbot vom Kunden dennoch veräußert, so
erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auf die aus dieser
Veräußerung resultierenden Forderung des Kunden.
Die Forderung des Kunden gegen den Dritten gilt sofort
nach Entstehung als an uns unwiderruflich abgetreten,
und der Kunde ist verpflichtet, uns bei aufrechtem verlängertem
Eigentumsvorbehalt auf Verlangen die Daten seines Kunden
mitzuteilen.
Sämtliche Unterlagen bleiben grundsätzlich geistiges
Eigentum der TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH.
Das Nutzungsrecht aller Unterlagen für Händler
und Vermittler entfällt mit dem Wegfall der Geschäftsbeziehung.
14. Gewährleistung, Schadenersatz,
Produkthaftung
Die gelieferte Ware ist sofort bei Anlieferung
mit der gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und
feststellbare Mängel sind uns bei sonstigem Ausschluss
jeglicher Ansprüche, insbesondere auch Schadenersatzansprüche,
unverzüglich spätestens nach sieben Tagen schriftlich
anzuzeigen.
Solange der Kunde uns nicht Gelegenheit gibt, uns von
den angezeigten Mängeln zu überzeugen, er insbesondere
auf Verlangen die beanstandeten Waren/Proben nicht zur
Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der
Ware nicht berufen.
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb
der Gewährleistungsfrist Fehler, so hat der Kunde
Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung. Die Ausführung
von Gewährleistungsarbeiten verlängert die Gewährleistungsfrist
nicht. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen
Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen
unsere Stellungnahme einzuholen. Der Gewährleistungsanspruch
erlischt jedenfalls durch unbefugte Eingriffe an den Verkaufsgegenständen.
Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Minderung
des Entgelts, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer,
besteht nicht, sofern dies nicht gesondert mit uns vereinbart
wird.
Für Schadenersatz aus vertraglichen oder außervertraglichen
Pflichten sowie für mittelbare und unmittelbare Mangelfolgeschäden
haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Die Haftung ist der Höhe nach mit dem jeweiligen
Auftragswert begrenzt. Vertriebspartner und Vermittler
sind in keinster Weise berechtigt, die TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH zu vertreten. Die Anton Goschier
– Peter Watzlawik GnbR haftet für die von ihr
gelieferten Produkte gemäß den schriftlich
zugesicherten produktbezogenen Eigenschaften hinsichtlich
Wirkdauer und -art. Keine Haftung wird für optische
Knitter im Material oder Beschädigung des GEO-QI-NET
übernommen. Das Zerknittern hat keinen Wirkungsverlust
zur Folge.
15. Geltendes Recht, Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches
Recht. Regelungen aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen
kommen nicht zur Anwendung, insbesondere ausgeschlossen
ist die Anwendung des UN-Kaufvertragsrechtes sowie der
Haager einheitlichen Kaufgesetze.
Gerichtsstand ist Graz. Erfüllungsort ist der Hauptsitz
der TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH. Die TOP-QUANT Elektromagnetic GmbH kann auch am allgemeinen
Gerichtsstand (Wohnsitz) des Kunden klagen.
16. Verbindlichkeit des Vertrages
Für den Fall, dass eine Bestimmung
dieser AGB ganz oder zum Teil unwirksam sein sollte, bleibt
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
17. Datenschutz, Adressenänderung
und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass
auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen
Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner
Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange
das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht
beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die
Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch
dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt
gegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen
bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen
und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde
erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs-
oder Verwertungsrechte.
Stand 01.09.2011